Erscheinungsdatum:
Steuernews TV Juli 2024
Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht erweiterte Möglichkeiten der beschleunigten Abschreibung bei Herstellungsaufwand im Zuge von Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden vor. Erfahren Sie mehr zu den Abschreibungsmöglichkeiten in Steuernews-TV!
Textabschrift des Videos (Transkription)
Was ändert sich steuerlich bei Gebäudeabschreibung und -sanierung?
Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Möglichkeiten der beschleunigten Abschreibung (über Antrag auf 15 Jahre) bei Herstellungsaufwand im Zuge von Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden vor. Voraussetzung ist, dass eine bestimmte Förderung ausbezahlt wird (oder die Fördervoraussetzungen gegeben sind).
Weiters ist für 2024 bis 2026 fertiggestellte Wohngebäude, die definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte vorzeitige Abschreibung möglich.
Schließlich kann zeitlich befristet unter bestimmten Voraussetzungen ein „Öko-Zuschlag“ (15 %) für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden in Anspruch genommen werden.