Seitenbereiche

Rechte der Finanzpolizei

Bei einer Prüfung sollte zuallererst der Steuerberater informiert werden.

Inhalt

Die Bestimmungen über die Rechte der Finanzpolizei finden sich im Ausländerbeschäftigungsgesetz und im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz.

Die Finanzpolizei ist berechtigt, Grundstücke und Baulichkeiten, Betriebsstätten, Betriebsräume und Arbeitsstätten zu betreten. Auch wenn dies sonst der Allgemeinheit untersagt ist.

Des weiteren zählt es zu ihren Befugnissen, Fahrzeuge und sonstige Beförderungsmittel anzuhalten und diese einschließlich der mitgeführten Güter zu überprüfen.

Im Rahmen ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit ist sie dazu befugt, die Identität von Personen festzustellen. Dazu gehört das Erfassen des Namens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift der überprüften Person.

Die Rechte für dieses Vorgehen hat die Finanzpolizei aber nur in einem Fall: Es muss ein Grund zur Annahme bestehen, dass dort (in diesen Gebäuden oder Fahrzeugen oder von diesen Personen) Zuwiderhandlungen gegen die von den Abgabenbehörden zu vollziehenden Rechtsvorschriften begangen werden.
Im Regelfall ist die Finanzpolizei nicht dazu berechtigt, Personen festzunehmen. Das gilt auch dann, wenn Gefahr im Verzug ist.
Jedoch ist die Finanzpolizei nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz dazu berechtigt, Ausländer für die Fremdenpolizei festzunehmen, wenn Gründe dafür bestehen, dass diese Personen illegal beschäftigt werden.
Die Finanzpolizei darf das Betriebsgelände nicht auf gewaltsame Weise betreten.

Zwangsstrafen

Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ist es allerdings strafbar, die Kontrolle unberechtigt zu verhindern. Das Strafmaß liegt hier zwischen € 2.500,00 und € 8.000,00.

Stand: 11. August 2011

Bild: fuxart - Fotolia.com

Über uns: Seit über 40 Jahren sind wir von Westermayer Ihr Steuerberater in Wien Floridsdorf. Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen - kontaktieren Sie uns!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.