Europäische Krankenversicherungskarte
Auf der Rückseite der e-Card ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) aufgedruckt.
Mit ihr sind Sie in jedem EU/EWR-Ausland, Mazedonien, Serbien und auch in der Schweiz versichert. Sie erhalten ärztliche Leistungen nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes.
Sollte ein Arzt eine Barzahlung fordern und die Karte nicht akzeptieren, verlangen Sie eine detaillierte Rechnung, die Folgendes beinhaltet:
- Art
- Umfang
- Diagnose und
- Datum der Behandlung
Urlaubskrankenschein
In einem beliebten Urlaubsland, der Türkei, wird ein Urlaubskrankenschein benötigt. Das gilt auch für Bosnien-Herzegowina und Montenegro. Urlaubskrankenscheine können auf den Webseiten des jeweiligen Krankenversicherungsträgers ausgedruckt werden und sind vom Dienstgeber auszufüllen.
Selbst bezahlen
Für alle anderen Staaten, wie z. B. Ägypten oder Tunesien, gilt weder die e-Card noch ein Urlaubskrankenschein. Die Kosten für Behandlungen und Medikamente müssen selbst getragen werden. Hier ist eine Rechnung mit den oben genannten Angaben sehr wichtig.
Wieviel Geld bekomme ich zurück?
Nach der Rückkehr kann die Originalrechnung inklusive der Zahlungsbestätigung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Ein Teil der Kosten wird dann rückerstattet. Zurückgezahlt werden nur die Kosten, die auch in Österreich angefallen wären.
Tipp: Vielleicht haben Sie bereits eine private Reiseversicherung, z. B. über die Kreditkarte?
Stand: 29. Mai 2015
Über uns: Seit über 40 Jahren sind wir von Westermayer Ihr Steuerberater in Wien Floridsdorf. Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen - kontaktieren Sie uns!