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ASVG-Sozialversicherungswerte für 2015 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Inhalt

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für 2015: 1,027.

ASVG 
Geringfügigkeitsgrenze  
täglich € 31,17
monatlich € 405,98
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 608,97
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 155,00
monatlich € 4.650,00
jährlich für Sonderzahlungen € 9.300,00

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen

Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:

Monatliche BeitragsgrundlageVersichertenanteil
bis € 1.280,00 0 %
über € 1.280,00 bis € 1.396,00 1 %
über € 1.396,00 bis € 1.571,00 2 %
über € 1.571,00 3 %

Auflösungsabgabe

Wenn ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist in vielen Fällen die Auflösungsabgabe zu zahlen. Die Abgabe beträgt für 2015 € 118,00.

Stand: 7. September 2015

Bild: pressmaster - Fotolia.com

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